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Nachrichten 15 Jan 2024

Neue Wende im Jahr 2025: verpflichtende Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Flandern eine neue Ära in der Baubranche und für Hausbesitzer anbrechen. Die flämische Regierung hat innovative Schritte in Richtung Nachhaltigkeit unternommen, indem sie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in allen neuen und grundlegend renovierten Gebäuden zur Pflicht gemacht hat. Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer grüneren Zukunft. Mal sehen, was das für Sie bedeutet.

Neue Wende im Jahr 2025: obligatorische Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden - Blulinc

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Flandern eine neue Ära in der Baubranche und für Hausbesitzer anbrechen. Die flämische Regierung hat innovative Schritte in Richtung Nachhaltigkeit unternommen, indem sie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in allen neuen und grundlegend renovierten Gebäuden zur Pflicht gemacht hat. Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer grüneren Zukunft. Mal sehen, was das für Sie bedeutet.

Für Neubauten und größere Renovierungen:

  • Wohngebäude: Haben Sie einen Parkplatz mit mehr als einem Stellplatz? Dann ist eine Ladesäule pro Stellplatz ab sofort ein Muss.
  • Nicht-Wohngebäude: Bei größeren Parkplätzen (mehr als 10 Plätze) wird die Anforderung etwas komplexer. Hier sind mindestens zwei Ladepunkte erforderlich, plus vorbereitete Ladeinfrastruktur für jeden vierten Stellplatz.

Was ist mit bestehenden Gebäuden?

Für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es keine spezifische Verpflichtung, ab 2025 Ladepunkte zu installieren. Aber es ist gut zu wissen, in welche Richtung die Zukunft gehen wird.

Der finanzielle Stachel: Geldbußen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung dieser neuen Vorschriften könnte ein teurer Spaß werden:

  • 2.000 € für jeden fehlenden Ladepunkt.
  • 1.000 € für jeden Parkplatz, der nicht für künftige Ladestationen vorbereitet ist.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Eigentümer sind oder eine Baugenehmigung nach dem 11. März 2021 beantragt haben, ist es Zeit zu handeln. Diese Regeln gelten für alle Neubauten und größeren Renovierungen, sowohl für Wohngebäude als auch für gewerbliche Gebäude. Für größere Renovierungen gilt die Regel nur, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur weniger als 7 % der gesamten Renovierungskosten betragen.

Diese neue Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Sie unterstreicht die Bedeutung des Umweltbewusstseins in der Bauindustrie und im täglichen Leben. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich diese Änderungen auf Sie auswirken können, verfolgen Sie diesen Blog weiter!

Wie Blulinc Ihnen helfen kann.

Wir von Blulinc kennen die Herausforderungen und Chancen, die mit diesen neuen Vorschriften verbunden sind. Wir bieten Ihnen fachkundige Beratung und Lösungen für die Installation von Ladestationen, damit Sie die neuen Anforderungen erfüllen und sicherstellen können, dass Ihre Immobilien für die Zukunft der Elektromobilität gerüstet sind. Wenn Sie jetzt mit Blulinc aktiv werden, können Sie nicht nur die neuen Vorschriften einhalten, sondern auch Geldstrafen vermeiden und Ihr Gebäude auf eine nachhaltige Zukunft vorbereiten.

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