Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Vermietung bei Blulinc
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkaufs-, Miet- und Abonnementdienste von Blulinc
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
1.1 Blulinc: Der Vermieter, Verkäufer oder Anbieter von Ladelösungen und Dienstleistungen. 1.2Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die von Blulinc eine Ladestation mietet, kauft oder ein Abonnement in Anspruch nimmt. 1.3Ladestation: Die elektrische Ladestation, die dem Kunden von Blulinc zur Verfügung gestellt wird. 1.4Vertrag: Der Miet-, Kauf- oder Abonnementvertrag zwischen Blulinc und dem Kunden, einschließlich eventueller Anhänge oder zusätzlicher Bedingungen. 1.5Abonnementdienstleistungen: Die Dienstleistungen, wie z.B. Software oder Wartung, die Blulinc dem Kunden im Rahmen eines Abonnements anbietet.
Artikel 2: Dauer des Abkommens
2.1 Mietvertrag: Die Standardmietdauer beträgt 48 Monate, beginnend mit dem Datum der Installation der Ladestation, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mietzeit wird der Vertrag automatisch beendet, sofern er nicht schriftlich verlängert wird.
2.2 Kauf: Der Kaufvertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Lieferung der Ladestation in Kraft.
2.3 Abonnementdienste: Abonnements werden für eine Mindestdauer von 12 Monaten abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf des ersten Zeitraums verlängert sich das Abonnement stillschweigend auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
Artikel 3: Preise, Zahlung und Nutzung
3.1 Mietpreis: Der Mietpreis ist ein fester monatlicher Betrag, der im Mietvertrag vereinbart wird. Dieser Betrag deckt die Kosten für die Nutzung der Ladestation, einschließlich der Nutzung von bis zu 500 kWh pro Monat im Rahmen der Fair-Use-Richtlinie.
3.2 Fair Use Policy for Rental: Die Nutzung der Ladestation ist auf 500 kWh pro Monat begrenzt. Wenn der Kunde mehr als 500 kWh pro Monat verbraucht, wird ein zusätzlicher Tarif von 0,08 € pro kWh über den festen monatlichen Betrag hinaus berechnet.
3.3 Kaufpreis: Der Kaufpreis wird im Kaufvertrag festgelegt. Etwaige Installations- und sonstige Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen.
3.4 Entfernungsgebühr: Wenn der Kunde den Mietvertrag kündigt und die Ladestation entfernt werden muss, berechnet Blulinc für die Entfernung der Ladestation eine Gebühr von 395 €.
3.5 Einrichtungs- und Installationskosten: Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete fallen Installationskosten an. Diese müssen vor der Installation der Ladestation in voller Höhe bezahlt werden.
3.6 Zahlungsbedingungen:
- Bei Miet- und Abonnementdiensten muss der Kunde den fälligen Betrag monatlich im Voraus bezahlen.
- Beim Kauf erfolgt die Zahlung zu den vereinbarten Bedingungen. Der Kunde kann sich für eine vollständige Zahlung in einer Summe oder für eine Zahlungsvereinbarung entscheiden, sofern dies schriftlich vereinbart wird.
- Alle Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.7 Zahlungsstruktur für die Installation:
- 50% Anzahlung bei Unterzeichnung des Vertrages.
- 40% Zahlung am Tag der Installation.
- 10% Zahlung nach Aktivierung und Abschluss der Installation.
3.8 Verspätete Zahlungen: Bei Zahlungsverzug wird eine Mindestgebühr von 50 € erhoben, zuzüglich 10 % Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung. Diese Kosten werden auf den ausstehenden Betrag aufgeschlagen. Blulinc behält sich das Recht vor, bei anhaltenden Zahlungsrückständen rechtliche Schritte einzuleiten.
Artikel 4: Vorzeitige Beendigung
4.1 Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses: Kündigt der Kunde den Mietvertrag vorzeitig, ist er verpflichtet, die restlichen Mietraten in einer Summe zu zahlen. Darüber hinaus fallen für die Abholung und den Abtransport der Ladestation 395 € an.
4.2 Vorzeitige Beendigung des Abonnements: Abonnements können nach den ersten 12 Monaten mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Wird das Abonnement innerhalb der ersten 12 Monate vorzeitig gekündigt, bleibt der volle Abonnementbetrag für diesen Zeitraum zu zahlen.
4.3 Kündigung durch Blulinc: Blulinc behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde gegen die Bedingungen des Vertrages verstößt. In diesem Fall wird der gesamte Restbetrag des Vertrages sofort fällig und zahlbar.
Artikel 5: Nutzung, Wartung und Garantie
5.1 Verwendung: Der Kunde muss die Ladestation gemäß den von Blulinc bereitgestellten Anweisungen verwenden. Bei Missbrauch oder unsachgemäßer Verwendung erlischt die Garantie.
5.2 Wartung:
- Miete: Während der Mietzeit genießt der Kunde eine vollständige Garantie, mit Ausnahme von Schäden, die er selbst oder Dritte verursacht haben. Im Falle eines Eigenschadens ist der Kunde verpflichtet, eine Selbstbeteiligung in Höhe von 425 € zu zahlen, zuzüglich einer Interventionsgebühr von 175 € für die Reparatur oder den Austausch der Ladestation.
- Kauf: Nach Ablauf der Garantiezeit ist der Kunde für die Wartung der Ladestation verantwortlich, es sei denn, er hat ein Wartungsabonnement abgeschlossen.
5.3 Garantie: Blulinc bietet eine 2-jährige Garantie auf gekaufte Ladepunkte. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch Dritte, Missbrauch oder unsachgemäße Installation durch den Kunden verursacht wurden.
Artikel 6: Haftung
6.1 Haftung Blulinc: Blulinc haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung der Ladestation ergeben, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Blulinc.
6.2 Schadloshaltung: Der Kunde stellt Blulinc von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der Ladestation ergeben, es sei denn, der Schaden ist Blulinc zuzuschreiben.
Artikel 7: Übertragung und Untervermietung
7.1 Übertragung: Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Blulinc auf Dritte übertragen.
7.2 Untervermietung: Die Untervermietung oder Übertragung der Ladestation ist ohne schriftliche Zustimmung von Blulinc nicht gestattet.
Artikel 8: Installationsbedingungen
8.1 Vorbereitung Installation: Der Kunde ist für das Freimachen des Arbeitsbereichs verantwortlich und muss während der Installation den Zugang zu Wasser und Strom sicherstellen.
8.2 Konformität: Der Kunde muss sicherstellen, dass die Elektroinstallation den geltenden Vorschriften entspricht. Blulinc behält sich das Recht vor, die Installation abzulehnen, wenn die Elektroinstallation nicht konform ist.
8.3 Zusätzliche Kosten: Wenn die angegebenen technischen Daten nicht korrekt sind oder zusätzliche Arbeiten zur Fertigstellung der Installation erforderlich sind, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. Bei Mehrkosten, die 30 % des ursprünglichen Kostenvoranschlags übersteigen, wird der Kunde im Voraus informiert.
8.4 Zeitplan für die Installation: Blulinc bemüht sich, die Installation innerhalb von 4-8 Wochen nach der Auftragsbestätigung durchzuführen. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
Artikel 9: Anwendbares Recht und Streitigkeiten
9.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht.
9.2 Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Blulinc seinen Sitz hat.
Artikel 10: Sonstige Bestimmungen
10.1 Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.
10.2 Ungültige Bestimmung: Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Parteien werden sich dann auf eine neue Bestimmung einigen, die der ursprünglichen Absicht so weit wie möglich nahe kommt.