Bei Blulinc sind wir mit unseren Ladestationen im Elektroladen zu Hause. Aber wussten Sie, dass Sie sich sowohl als Unternehmen als auch als Privatperson für einen Steuerabzug qualifizieren können, wenn Sie eine Elektroladestation installiert haben? Das macht Elektro-Ladestationen sehr interessant.
Einige grüne Autos steuerlich absetzbar
Vor kurzem wurde der Gesetzentwurf von Finanzminister Van Peteghem angenommen. Dieser soll für eine Ökologisierung der Mobilität sorgen. So werden beispielsweise nur noch kohlenstoffemissionsfreie Firmenwagen steuerlich absetzbar sein. Außerdem können sowohl Selbstständige als auch Privatpersonen mit einer Reihe von steuerlichen Anreizen für die Anschaffung einer Elektroladestation rechnen. Und Sie brauchen noch weitere Gründe?
Was als Einzelperson?
Sie sind höchstwahrscheinlich ein Unternehmer, doch wir parken das auf der linken Seite. Wir erzählen Ihnen gerne alles über die Möglichkeiten, und Ihr Steuerberater wird Ihnen sicher auch viel darüber erzählen können, aber Sie sind auch eine Privatperson und können auch hier ein Argument vorbringen. Wenn Sie sich vor dem 31. Dezember 2022 für eine Heimladestation entscheiden, erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 45 %. Im Jahr 2023 sinkt diese auf 30 % und im Jahr 2024 auf 15 %. Dies gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Beachten Sie, dass der Betrag, auf den die Steuerermäßigung berechnet wird, maximal 1.500 Euro pro Steuerzahler beträgt. Dies ist also der Höchstbetrag, auf den Sie eine Steuerermäßigung erhalten können. Es kann sich also auch für Sie als Unternehmer lohnen, eine Ladestation zu Hause zu installieren, vor allem, wenn Sie häufig auch von zu Hause aus arbeiten oder von zu Hause aus zu Kunden fahren.
Eine zusätzliche Bedingung ist jedoch, dass es sich um eine intelligente Ladestation handeln muss, bei der Ladezeit und -leistung gesteuert werden können. Außerdem darf die Ladestation nur Ökostrom verwenden. Kein Problem, denn mit unseren Blulinc-Ladestationen haben wir die perfekte Lösung für Sie.