BSeit dem 11. März 2021 gelten neue Regeln für die Installation von Ladestationen in Gebäudeparkplätzen. Diese Verpflichtungen gelten für neue Bauvorhaben und größere Renovierungen, für die ab diesem Datum eine Umweltgenehmigung beantragt wird.
Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Vorschriften auf bestehende Gebäude mit Parkplätzen ausgeweitet. Unternehmen in Flandern, die über einen Parkplatz mit 20 oder mehr Stellplätzen verfügen, sind verpflichtet, mindestens 2 Ladepunkte zu installieren. Diese Maßnahmen ergeben sich aus der europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und unterstützen den Übergang zum emissionsfreien Verkehr.
In Brüssel und Wallonien ändern sich die Rechtsvorschriften ebenfalls erheblich. Wenn Sie mehrere Parkplätze in der Nähe eines Gebäudes haben, gelten die Vorschriften pro Parkplatz.
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Nachfolgend finden Sie einen Überblick über aktuelle und künftige Rechtsvorschriften, einschließlich nützlicher Links zu den Websites der betreffenden Regionen.
Flandern
In Flandern galten die Rechtsvorschriften bisher nur für Parkplätze bei Neubauprojekten oder größeren Renovierungen. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Rechtsvorschriften auch für Parkplätze an bestehenden Gebäuden gelten.
Art des Gebäudes | Neubau und/oder größere Renovierung (Baugenehmigung ab 11. März 2021) | Bestehende Gebäude (ab 2025) |
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Wohngebäude | Parkhaus mit mehr als 10 Stellplätzen: Gebührenpflichtige Infrastruktur für jeden Stellplatz erforderlich | Parkhaus mit mehr als 10 Stellplätzen: Gebührenpflichtige Infrastruktur für jeden Stellplatz erforderlich |
Nicht-Wohngebäude | Parkhaus mit mehr als 10 Parkplätzen: mindestens 2 Ladepunkte und Ladeinfrastruktur für 1 von 4 Parkplätzen | Parkhaus mit mehr als 10 Parkplätzen: mindestens 2 Ladepunkte und Ladeinfrastruktur für 1 von 4 Parkplätzen |
Quelle: Öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
Brüssel
Haben Sie in Brüssel einen bestehenden Parkplatz mit 10 oder mehr Stellplätzen? Dann fallen Sie unter die unten beschriebene Regelung. Neue Parkhäuser müssen sofort den Leitlinien 2035 entsprechen.
Zeitleiste | Ämter | Sonstige Parkplätze (öffentliche Parkplätze oder Parkplätze von Gewerbebetrieben) | Gehäuse |
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Ab 1. Januar 2025 | 10 % der Anzahl der Standorte, die mit Ladestationen ausgestattet sind, wobei mindestens 2 Ladestationen vorhanden sein müssen | 5 % der Standorte sind mit Ladestationen ausgestattet | Ladestation pro Stellplatz für Bewohner mit einem Elektrofahrzeug oder Plug-in-Hybrid |
Ab 1. Januar 2030 | 20 % der Standorte sind mit Ladestationen ausgestattet | 10 % der Standorte sind mit Ladestationen ausgestattet | |
Ab 1. Januar 2035 | - | - |
Quelle: Elektrisches Laden in Parkhäusern obligatorisch | Electrify.brussels
Wallonien
In Wallonien wird die Gesetzgebung ab 2025 für bestehende Parkplätze mit mehr als 20 Stellplätzen erweitert. Es muss mindestens eine Ladestation vorhanden sein und die Infrastruktur für mindestens 20 % der Parkplätze muss vorbereitet werden.
Für Neubauten oder größere Renovierungen gelten die Rechtsvorschriften ab März 2021 weiter.
Zeitleiste | Nicht-Wohnparkplätze | Anwohnerparkplätze | Mischung aus Wohnen und Nicht-Wohnen |
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Seit dem 11. März 2021 | Parkplatz mit mehr als 10 Stellplätzen: 1 Ladestation und Vorbereitung der Infrastruktur für 20% der Stellplätze | Vorbereitung der Infrastruktur für alle Parkhäuser | Wenn die Wohngebiete größer sind als die Nichtwohngebiete, gelten die Regeln für Wohnparkplätze. Ist dies nicht der Fall, gelten die Regeln für Nicht-Wohngebiete. |
Ab 1. Januar 2025 | Parkplatz mit mehr als 20 Stellplätzen: mindestens 1 Ladestation erforderlich und Infrastruktur für 20% der Stellplätze vorbereitet | - | - |
Quelle: electromobilité.pdf (Wallonien)
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