Langweilige Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Zuletzt geändert am: 12/01/2023

ARTIKEL 1 - Begriffsbestimmungen

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung:

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich zum einen auf den Kauf und die Installation unserer Geräte und zum anderen auf den Kauf von Ladediensten.

 

Blulinc

Blulinc NV, mit eingetragenem Sitz in 9031 Drongen, Booiebos 8a,

mit der Firmennummer 0775.669.111.

 

Gebührenpflichtige Dienste

Die von Blulinc angebotenen Dienstleistungen zum Aufladen von Elektroautos über Ladestationen, die an das Blulinc-Netzwerk angeschlossen sind und für die Blulinc eine eigene Anwendung (die "App") anbietet. Für die Ladedienste gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blulinc, die auf der Website von Blulinc veröffentlicht sind.

 

Kunde

Die professionelle natürliche oder juristische Person, die das von Blulinc erstellte Angebot unterzeichnet hat, durch das ein Vertrag zustande gekommen ist.

 

Aufladestation

Elektrische Anlage von Blulinc, die gemäß dem Angebot installiert wurde und in der der Kunde ein Elektrofahrzeug über die Blulinc-Ladedienste aufladen kann.

 

Zitat

Das Angebot von Blulinc an den (potenziellen) Kunden, unabhängig von der Art der Vermittlung (elektronisch oder nicht elektronisch), für die Vermittlung der Ausrüstungdie die technischen und finanziellen Spezifikationen für die Lieferung, den Verkauf und die Installation beim Kunden enthält.

 

Sonnenkollektoren

Photovoltaik-Paneele von Blulinc, die mit den Ladesäulen verbunden sind, wie sie gemäß dem Vertrag mit dem Kunden installiert wurden, und die die Ladesäulen ganz oder teilweise mit Strom versorgen.

 

 

ARTIKEL 2 - Gegenstand

2.1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Blulinc erstellten Angebote und alle sich daraus ergebenden Verträge mit einem Kunden, die sich auf die Vermittlung von Ausrüstung einerseits und die damit verbundenen kostenpflichtigen Dienstleistungen von Blulinc andererseits. Die Allgemeinen Servicebedingungen von Blulinc, die sich auf die kostenpflichtigen Dienstleistungen von Blulinc beziehen, sind Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind stets auf der Website von Blulinc verfügbar und werden dem Kunden daher zumindest bei der Erstellung eines Angebots von Blulinc ausdrücklich mitgeteilt.

2.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Angebots. Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Kunde daher, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und sie vorbehaltlos zu akzeptieren. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden unter keinen Umständen Anwendung.

2.3. Blulinc behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Im Falle von Änderungen wird Blulinc den Kunden darüber informieren. Die aktuellsten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer auf der Website von Blulinc verfügbar.

Anpassungen und/oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für laufende Verträge, wenn der Kunde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Anpassungen und/oder Änderungen keine Stellungnahme abgegeben hat. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Anpassungen und/oder Änderungen stillschweigend akzeptiert hat, und die neuen Bedingungen treten unmittelbar nach ihrer Bekanntgabe an den Kunden in Kraft.

ARTIKEL 3 - Angebot und Zustandekommen des Vertrags zwischen Blulinc und dem Kunden

3.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Blulinc kommt an dem Tag zustande, an dem der Kunde das Angebot unterzeichnet.

3.2.      Vor der Installation der Ausrüstung Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle gemäß den einschlägigen Bestimmungen im Angebot für den Beginn der Arbeiten bereit ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle vorbereitenden Arbeiten vor dem Datum der Installation des Produkts abgeschlossen zu haben. Ausrüstung.

3.3. Die im Angebot enthaltenen Spezifikationen beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen verantwortlich. 

ARTIKEL 4 - Einbau und Abnahme

4.1. Die Installation, die Ausführung der Verlegung der Rohrleitung und die Inbetriebnahme werden im Angebot festgelegt und, falls zutreffend, von (einem) Mitarbeiter(n) oder Beauftragten von Blulinc in Übereinstimmung mit dem Angebot und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

Der Kunde stellt einen geeigneten Platz für die Installation, den Betrieb und die Wartung der Zonentableaus und Ladestationen zur Verfügung. Der Kunde sorgt auch für die erforderlichen elektrischen Anschlüsse und/oder Erdungen.

4.2.      Unterlässt es der Kunde, die notwendigen Vorbereitungen für die Installation der Ausrüstung Blulinc behält sich das Recht vor, von der Installation abzusehen oder diese Vorbereitungen selbst durchzuführen oder einen Dritten damit zu beauftragen. In diesen Fällen kann Blulinc die Gesamtkosten vom Kunden zurückfordern.

4.3.      Alle Fristen, die vor oder nach der Unterzeichnung des Angebots angegeben werden, sind rein indikativ. Blulinc haftet nicht für Verzögerungen, die durch Handlungen oder Unterlassungen seiner Lieferanten oder anderer Dritter entstehen, und haftet auch nicht für Verluste, die dem Kunden durch die Nichtbeauftragung der Ausrüstung innerhalb der vereinbarten Frist.

4.4. Wenn der Kunde einen Vermittlungstermin weniger als achtundvierzig Stunden im Voraus storniert oder wenn sich die Vermittlung zum vereinbarten Termin aufgrund von Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden als unmöglich erweist, hat Blulinc das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen, die aus Rückrufkosten, Verwaltungskosten usw. bestehen.

4.5.      Blulinc haftet nicht für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der vorübergehenden Unterbrechung der Stromversorgung während der Installation des Ausrüstung Von Blulinc.

4.6.      Sobald die Ausrüstung vermittelt wird, findet die Übergabe statt. Ein Mitarbeiter von Blulinc geht zu diesem Zweck mit dem Kunden eine Checkliste durch, auf der die Platzierung des Ausrüstung erfüllen müssen.

4.7. Während der Fertigstellung ist es Aufgabe des Auftraggebers, dem Mitarbeiter von Blulinc die von ihm festgestellten Mängel zu melden. Alle Mängel müssen auf der Checkliste vermerkt werden, die dann von beiden Parteien unterzeichnet wird. Alle Mängel, die bei der Übergabe nicht erwähnt wurden, gelten als vom Kunden akzeptiert.

Bei festgestellten Mängeln, die ausschließlich Blulinc zuzuschreiben sind, verpflichtet sich Blulinc, diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

4.8.      Der Kunde nimmt die Lieferung an, wenn die Checkliste vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Damit akzeptiert der Kunde die Installation der Ausrüstung akzeptiert.

ARTIKEL 5 - Preis

5.1.      Der Kunde akzeptiert die Platzierung der Ausrüstung in Übereinstimmung mit dem in der Offerte genannten Preis (der "Preis").

5.2. Alle in Rechnung gestellten Preise beruhen auf den preisbestimmenden Faktoren zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots sowie auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

5.3. Der Preis ist wie folgt zu zahlen:

- 50% des Preises innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung des Angebots;

- 40% vor der Platzierung

- 10 % spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Vermittlung.

5.4. Wenn Blulinc mit Umständen konfrontiert wird, die die Ausführung des Vertrags finanziell oder anderweitig beschwerlicher oder schwieriger machen, als es vernünftigerweise normal ist, werden diese als Fälle höherer Gewalt betrachtet, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Voll- oder Teilstreiks oder Arbeitsunterbrechungen durch das Personal von Blulinc oder seiner Lieferanten, Subunternehmer, Aussperrungen, Epidemien, erhebliche Preiserhöhungen (auch bei Rohstoffen), Krieg, Brand, Wirtschaftskrise usw. Sie geben Blulinc das Recht, die Revision oder Auflösung des Vertrags zwischen ihr und dem Kunden zu verlangen.

5.5. Blulinc behält sich das Recht vor, die finanzielle Situation des Kunden vor der Installation der Anlage zu überprüfen. Wenn die Ergebnisse dieser Prüfung Blulinc ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, ist Blulinc berechtigt, zusätzliche Zwischenbeträge in Rechnung zu stellen oder Vorauszahlungen, Bankgarantien oder andere finanzielle Sicherheiten jeglicher Art zu verlangen. Blulinc behält sich das Recht vor, die Erbringung der Installation und der damit verbundenen Dienstleistungen für den Kunden auszusetzen, wenn dieser nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Aufforderung durch Blulinc eine solche Garantie vorlegt.

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, Blulinc innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung eventuelle Anmerkungen zu dieser mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als vom Kunden akzeptiert. Wenn der Kunde einen Teil einer Rechnung bestreitet, wird der unbestrittene Teil innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen.

5.7. Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung innerhalb der vorgenannten Frist hat Blulinc Anspruch auf Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs. Darüber hinaus werden die fälligen, aber nicht am Fälligkeitstag gezahlten Beträge von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des noch fälligen Betrags erhöht.

5.8. Um gültig zu sein, muss die Zahlung per Banküberweisung auf das von Blulinc angegebene Konto unter Angabe der Referenz und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist erfolgen. Der Kunde trägt alle mit der Begleichung der Rechnung verbundenen Kosten.

ARTIKEL 6 - Rechte und Pflichten des Kunden 

6.1.      Der Kunde gewährt Blulinc alle Kooperationen, die für die korrekte Ausführung des Angebots angemessen sind. Der Kunde stellt Blulinc alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die korrekte Platzierung des Ausrüstung. Blulinc haftet unter keinen Umständen für Schäden sowie für zusätzliche Kosten, die dem Auftraggeber oder Dritten durch unvollständige, nicht rechtzeitige oder falsche Angaben des Auftraggebers entstehen.

6.2.      Der Kunde erklärt, dass er berechtigt ist, einen Vertrag mit Blulinc abzuschließen und erklärt daher, dass er Anspruch auf die Ausrüstung die von Blulinc zu platzieren sind, und verpflichten sich, die Charging Services von Blulinc zu kaufen.

6.3. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Arbeiten zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Anlage gemäß dem Angebot durchgeführt werden können.

6.4.      Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob bestimmte Genehmigungen, Lizenzen usw. im Hinblick auf die Platzierung des Produkts erforderlich sind. Ausrüstung sowie auf eigene Kosten alle Lizenzen, Registrierungen, Erlaubnisse oder Genehmigungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Angebots erforderlich sind.

Der Kunde hält sich an die städtebaulichen Vorschriften sowie an den Inhalt der Genehmigungen, von denen die Aufstellung des Ausrüstung der Gegenstand ist.

ARTIKEL 7 - Nutzung der kostenpflichtigen Dienste

7.1.      Jeder Kunde verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Angebots zur Platzierung von Ausrüstung Die Nutzung der Blulinc Charging Services für mindestens 1 Jahr.

7.2.      Diese Verpflichtung beginnt mit dem Datum der ersten Inbetriebnahme des von Blulinc platzierten Ausrüstung.

7.3. Außer im Falle von ausdrücklichen Abweichungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt die Nutzung der Blulinc-Aufladedienste den auf die Aufladedienste anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website von Blulinc eingesehen werden können und die den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind.

Die Unterzeichnung des Angebots ist gleichbedeutend mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 8 - Rechte und Pflichten von Blulinc

8.1.      Blulinc ist verantwortlich für die Lieferung und Installation der Ausrüstung und die Erbringung der damit verbundenen kostenpflichtigen Dienstleistungen gemäß dem vom Kunden akzeptierten Angebot.

8.2. Blulinc verwendet und verarbeitet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen nach Treu und Glauben und im Hinblick auf die Ausführung des Angebots.

8.3. Blulinc wird die Vermittlung mit der nach vernünftigem Ermessen zu erwartenden Sachkenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Industriestandards durchführen. Die Verpflichtungen von Blulinc sind als Ressourcenverpflichtungen zu betrachten. Blulinc wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Vermittlung zum vereinbarten Zeitpunkt auszuführen. Sofern nicht anders angegeben, werden die Ausführungszeiten nur zu Informationszwecken angegeben.

8.4. Blulinc behält sich das Recht vor, jederzeit von sich aus und ohne Vorankündigung die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Sicherheit, die Integrität oder der normale Betrieb seiner Dienstleistungen oder seiner Infrastruktur (oder die seiner Subunternehmer oder Lieferanten) gefährdet ist oder gefährdet zu sein droht. Diese Maßnahmen können die Ergreifung von Schutzmaßnahmen oder die Aussetzung des Zugangs des Kunden zu den kostenpflichtigen Dienstleistungen umfassen. Blulinc kann unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden für die Folgen dieser Maßnahmen haftbar gemacht werden.

ARTIKEL 9 - Rechte an geistigem Eigentum

9.1. Alle Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos oder andere Wörter oder Symbole, die sich auf die Produkte, Dienstleistungen oder kommerziellen Aktivitäten von Blulinc beziehen, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Blulinc. Der Kunde darf keine Handlungen vornehmen, die diese Eigentumsrechte gefährden, und er darf auch keine Rechte daran erwerben, es sei denn, Blulinc hat etwas anderes vereinbart.

9.2. Der Kunde darf angebrachte Etiketten, Bilder oder andere Erkennungszeichen nicht entfernen, verändern oder verbergen.

ARTIKEL 10 - Gewährleistung und Haftung Zur Platzierung der Ausrüstung

10.1.    Blulinc ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde die Ausrüstung nicht in Übereinstimmung mit den von Blulinc zur Verfügung gestellten Benutzerhandbüchern und Anleitungen oder in Übereinstimmung mit dem üblichen Zweck und der üblichen Art und Weise verwendet wird.

10.2. Blulinc haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für direkte Schäden, die durch Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Blulinc oder der Beauftragten und/oder Mitarbeiter von Blulinc bei der Ausführung des zwischen Blulinc und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags verursacht wurden.

In jedem Fall ist diese Haftung auf den Gesamtpreis begrenzt, den der Kunde nach der Platzierung der Ausrüstung an Blulinc gezahlt.

10.3. Blulinc kann unter keinen Umständen für indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Produktionsausfälle oder Umweltschäden, haftbar gemacht werden.

10.4.    Blulinc haftet unter keinen Umständen für Schäden an den platzierten Ausrüstung oder anderem Material des Kunden, die durch vom Kunden verwendete, aber von Blulinc nicht empfohlene Materialien, Formveränderungen der architektonischen Unter- oder Trägerstrukturen des Aufstellungsortes, Verwendung von Ladekabeln oder anderen Produkten, die kein CE-Zeichen haben oder anderweitig nicht für die Ladekapazität von Elektrofahrzeugen geeignet sind, (versuchtes) Aufladen von ungeeigneten Fahrzeugen und/oder anderen Gegenständen oder durch Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften und jede andere schadensverursachende Handlung oder Unterlassung des Kunden verursacht wurden.

ARTIKEL 11 - Gewährleistung und Haftung
 zu Ladediensten

Die Haftung von Blulinc in Bezug auf die Ladedienste ist in Art. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

In jedem Fall ist die Haftung von Blulinc pro Schadensfall auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der kostenpflichtigen Dienste in den 6 Monaten vor dem Schadensfall tatsächlich bezahlt hat.

ARTIKEL 12 - Vorzeitige Beendigung der gebührenpflichtigen Dienste

Für den Fall, dass innerhalb des ersten Jahres nach der Installation des Ausrüstung seine Zusammenarbeit mit Blulinc in Bezug auf die kostenpflichtigen Dienstleistungen einstellt, hat Blulinc Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Betrags, den Blulinc dem Kunden unter normalen Umständen während der verbleibenden Laufzeit hätte in Rechnung stellen können.

Bei der Höhe der Entschädigung werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:

- Anzahl der ausgestellten Gebührenausweise;

- Etwaiger Verbrauch aus der Vorperiode;

- Schätzung des Wertes nach der Nutzung

- Beseitigung der Waren

- Verwaltung (Entkopplung von Abonnements)

 

ARTIKEL 13 - Schutz der personenbezogenen Daten

Die Blulinc legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre ihrer Kunden und ihrer Mitarbeiter und hält es für wichtig, dass ihre persönlichen Daten mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt werden. Für detailliertere Informationen darüber, wie Blulinc die persönlichen Daten seiner Kunden und seiner Mitarbeiter verarbeitet, verweist Blulinc auf die Datenschutzerklärung und die Cookie-Erklärung, die auf seiner Website www.blulinc.com veröffentlicht sind.

 

ARTIKEL 14 - Vertraulichkeit

14.1. Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, dürfen von den Parteien nur an Personal und/oder Subunternehmer und/oder verbundene Unternehmen des Empfängers weitergegeben werden, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie Zugang zu diesen Informationen im Hinblick auf die Ausführung des Vertrags zwischen Blulinc und dem Kunden benötigen, und in den anderen Fällen, wenn die andere Partei vorher schriftlich zugestimmt hat oder wenn der Empfänger der vertraulichen Informationen dazu aufgrund eines belgischen oder ausländischen Gesetzes oder einer Vorschrift verpflichtet ist oder wenn dies von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde verlangt wird.

14.2. Vertrauliche Informationen bleiben das Eigentum der Vertragspartei, die sie übermittelt. Die Übermittlung vertraulicher Informationen bedeutet keine Übertragung oder Abtretung von geistigen oder sonstigen Eigentumsrechten.

14.3.    Die in diesem Abschnitt beschriebene Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt noch 2 Jahre nach der Einstellung des Ausrüstungoder nach Beendigung des Vertrags über kostenpflichtige Dienste gemäß Klausel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 15 - Höhere Gewalt

15.1.    Blulinc kann nicht haftbar gemacht werden für Verzögerungen oder Mängel bei der Installation der Ausrüstung und/oder die Erbringung der kostenpflichtigen Dienstleistungen, wenn sie auf unvorhersehbare Tatsachen oder Umstände zurückzuführen sind, die die Durchführung des Angebots und/oder der kostenpflichtigen Dienstleistungen unabhängig von ihrem Willen unmöglich machen. Zu den unvorhersehbaren Tatsachen und Umständen zählen unter anderem: Krieg, Aufstände, Unruhen, zivile oder militärische Maßnahmen, Explosionen, Konkurs eines Lieferanten, Streiks oder Arbeitskämpfe, Kabelbrüche, Stromausfälle, Überschwemmungen, anhaltender Frost, Epidemien, Feuer oder Unwetter.

15.2. Im Falle von höherer Gewalt ist Blulinc berechtigt, die Ausführung des Angebots und/oder der kostenpflichtigen Dienstleistungen für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen oder einzuschränken, ohne dass der Kunde dafür eine Entschädigung verlangen kann.

15.3. Wenn sich die Leistung von Blulinc aufgrund von höherer Gewalt um mehr als 3 Monate verzögert, hat jede Partei das Recht, den bestehenden Vertrag, auf den sich die höhere Gewalt bezieht, aufzulösen, vorbehaltlich einer Entschädigung für bereits entstandene Kosten.

ARTIKEL 16 - Nichtigkeit einer Bestimmung

Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat niemals die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Falls erforderlich, werden die Parteien nach Treu und Glauben und in gegenseitigem Einvernehmen die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzen, die der Absicht der Parteien und dem Umfang und/oder Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am ehesten entsprechen.

ARTIKEL 17 - Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

  1.  Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht.
  1.  Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Ostflandern, Abteilung Gent, zuständig. 

Anhang: Allgemeine Geschäftsbedingungen