Sie wollen Firmenwagen schneller und später grüner machen? Das scheint endlich an Fahrt aufzunehmen. Auf jeden Fall hat Finanzminister Vincent Van Peteghem einige sehr konkrete steuerliche Maßnahmen parat, um die Ökologisierung von Dienstwagen zu beschleunigen. Etwas, das wir bei Blulinc natürlich genau verfolgen.
Die wichtigsten Punkte des Vorschlags auf einen Blick
Nur noch WLTP-Werte für Berechnungen
Wenn Sie einen Firmenwagen ab September leasen oder bestellen, dürfen Sie nur die WLTP-CO2-Emissionen verwenden, und zwar sowohl für den Steuerabzug als auch für den geldwerten Vorteil. Wenn Sie vor dem 1. September bestellen, können Sie auch weiterhin den NEFZ-2.0-Code verwenden, wenn dies vorteilhafter ist. Es wird nur das Bestelldatum berücksichtigt.
Änderungen des Mobilitätsbudgets
In der ersten Säule des Mobilitätsbudgets wird der C02-Grenzwert ab 1. September 2021 von 95 auf 120 g/km angehoben. Wenn ein Arbeitnehmer sein Auto abgibt, wird er davon profitieren.
Unterstützung für Ladestationen
Die Regionen sind für die Installation von mehr Ladestationen zuständig, aber der Plan enthält auch eine Reihe von Anreizen für Privatpersonen und Unternehmen:
- Wenn Sie als Unternehmen vor dem 31.12.2022 Ladestationen aufstellen und diese auch der Öffentlichkeit (ob zahlend oder nicht) zur Verfügung stellen, können die Kosten mit 200% bezuschusst werden. Zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.08.2024 sind dafür 150% vorgesehen.
- Wenn Sie als Privatperson eine Ladestation zu Hause installieren, können Sie diese Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € von der Steuer absetzen.
Verbrennungsmotor Kind der Rechnung
Ab dem Veranlagungsjahr 2026 wird der Steuerabzug für Neufahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2023 gekauft wurden, verringert und im Jahr 2028 ganz abgeschafft. Wenn Sie Ihr Auto früher gekauft haben, gelten die derzeitigen Regeln weiter.
Plug-in-Hybride zu 50%
Wenn Sie nach 2023 einen Plug-in-Hybrid kaufen, können Sie weiterhin maximal 50 % absetzen. Diese Regelung gilt mindestens bis zum 1. Januar 2026.
Nur noch Steuervergünstigung für emissionsfreie Firmenwagen
Wenn Sie nach dem 1. Januar 2026 ein neues Auto kaufen, werden nur noch emissionsfreie Fahrzeuge steuerlich begünstigt. So werden nur noch 100% elektrische Firmenwagen zu 100% steuerlich absetzbar sein. Für leichte Nutzfahrzeuge mit klassischem Verbrennungsmotor wird der Abzug auf 50 % begrenzt.
Berechnung des CO2-Beitrags und der VVG-Kosten unverändert
An dem derzeitigen CO2-Beitrag und dem All Nature Benefit wird sich nichts ändern.