Nachrichten 22 Jan 2024

Kommt endlich der emissionsfreie Dienstwagen?

Sie wollen Firmenwagen schneller und später grüner machen? Das scheint endlich an Fahrt aufzunehmen. Auf jeden Fall hat Finanzminister Vincent Van Peteghem einige sehr konkrete steuerliche Maßnahmen parat, um die Ökologisierung von Dienstwagen zu beschleunigen. Etwas, das wir bei Blulinc natürlich genau verfolgen.

Kommt jetzt endlich das emissionsfreie Nutzfahrzeug? - Blulinc

Sie wollen Firmenwagen schneller und später grüner machen? Das scheint endlich an Fahrt aufzunehmen. Auf jeden Fall hat Finanzminister Vincent Van Peteghem einige sehr konkrete steuerliche Maßnahmen parat, um die Ökologisierung von Dienstwagen zu beschleunigen. Etwas, das wir bei Blulinc natürlich genau verfolgen.

Die wichtigsten Punkte des Vorschlags auf einen Blick

Nur noch WLTP-Werte für Berechnungen 

Wenn Sie einen Firmenwagen ab September leasen oder bestellen, dürfen Sie nur die WLTP-CO2-Emissionen verwenden, und zwar sowohl für den Steuerabzug als auch für den geldwerten Vorteil. Wenn Sie vor dem 1. September bestellen, können Sie auch weiterhin den NEFZ-2.0-Code verwenden, wenn dies vorteilhafter ist. Es wird nur das Bestelldatum berücksichtigt.

Änderungen des Mobilitätsbudgets  

In der ersten Säule des Mobilitätsbudgets wird der C02-Grenzwert ab 1. September 2021 von 95 auf 120 g/km angehoben. Wenn ein Arbeitnehmer sein Auto abgibt, wird er davon profitieren.

Der Buchhalter berechnet das Budget

Unterstützung für Ladestationen

Die Regionen sind für die Installation von mehr Ladestationen zuständig, aber der Plan enthält auch eine Reihe von Anreizen für Privatpersonen und Unternehmen:

  • Wenn Sie als Unternehmen vor dem 31.12.2022 Ladestationen aufstellen und diese auch der Öffentlichkeit (ob zahlend oder nicht) zur Verfügung stellen, können die Kosten mit 200% bezuschusst werden. Zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.08.2024 sind dafür 150% vorgesehen.
  • Wenn Sie als Privatperson eine Ladestation zu Hause installieren, können Sie diese Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € von der Steuer absetzen.

Verbrennungsmotor Kind der Rechnung 

Ab dem Veranlagungsjahr 2026 wird der Steuerabzug für Neufahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2023 gekauft wurden, verringert und im Jahr 2028 ganz abgeschafft. Wenn Sie Ihr Auto früher gekauft haben, gelten die derzeitigen Regeln weiter.

Plug-in-Hybride zu 50%

Wenn Sie nach 2023 einen Plug-in-Hybrid kaufen, können Sie weiterhin maximal 50 % absetzen. Diese Regelung gilt mindestens bis zum 1. Januar 2026.

Innenraum eines Autos

Nur noch Steuervergünstigung für emissionsfreie Firmenwagen 

Wenn Sie nach dem 1. Januar 2026 ein neues Auto kaufen, werden nur noch emissionsfreie Fahrzeuge steuerlich begünstigt. So werden nur noch 100% elektrische Firmenwagen zu 100% steuerlich absetzbar sein. Für leichte Nutzfahrzeuge mit klassischem Verbrennungsmotor wird der Abzug auf 50 % begrenzt.

Berechnung des CO2-Beitrags und der VVG-Kosten unverändert 

An dem derzeitigen CO2-Beitrag und dem All Nature Benefit wird sich nichts ändern.

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